AGB matrixfit

 
1. VERTRAGSSCHLUSS
1.1.Nutzungsumfang
Das Studio gewährt dem Mitglied während der Öffnungszeiten gegen das vereinbarte Entgelt die in der Mitgliedschaftsvereinbarung festgelegten Leistungen.

1.2 Zusätzliche Leistungen
Für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen werden bei Inanspruchnahme separate Kosten vom Studio erhoben.

2. ZUTRITTSMEDIUM
2.1 Zugangsberechtigung zum Studio
Das Mitglied erhält bei Abschluss einer Mitgliedschaft ein Zutrittsmedium (Mitgliedskarte oder Mitgliedsarmband), welches ihm den Zutritt zum Studio ermöglicht. Ohne Mitführung des Zutrittsmediums darf das Studio dem Mitglied den Zutritt zum Studio verweigern, sofern sich das Mitglied nicht anderweitig ausweisen und nachvollzogen werden kann, dass eine gültige Mitgliedschaft besteht.

2.2 Erstausstellungsgebühr
Für die Ausstellung des Armbandes wird eine Gebühr von EUR 5,00 € erhoben, die erstmalige Ausstellung einer Mitgleidskarte ist gebührenfrei.

2.3 Unübertragbarkeit des Zutrittsmedium
Das Mitglied verpflichtet sich, das ihm ausgehändigte Zutrittsmedium nur persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen.

2.4 Neuausstellung des Zutrittsmediums
Für jede Neuausstellung des Zutrittsmediums, die aufgrund eines schuldhaften Verlustes oder einer schuldhaften Beschädigung des Zutrittsmediums durch das Mitglied erforderlich wird, ist eine Aktivierungsgebühr von 5,00 € für die Karte und 7,50 € für das Armband fällig.

3. STUDIONUTZUNG
3.1 Hausordnung
Es gilt die in der Einrichtung ausgehändigte Hausordnung. Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich das Gesundheitszentrum MATRIXfit vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen und ein Hausverbot auszusprechen. Den Anweisungen des Personals ist immer Folge zu leisten.

3.2 Nutzung der Spinde und des Kundenparkplatzes
Verschließbare Spinde und Kundenparkplätze, die zur Verfügung gestellt werden, dürfen vom Mitglied nur während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden.
Ein Spind darf nach Verlassen des Studios nicht reserviert oder belegt werden.

4. PFLICHTEN DES MITGLIEDS
4.1 Begleitung
Das Mitbringen von Begleitpersonen, auch Kindern, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Studios gestattet. Eine Mitnahme von Tieren ist untersagt.

4.2 Verletzung von Verhaltenspflichten
Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorgaben der Hausordnung zu entsprechen und den ihm nach Maßgabe der vorliegenden AGB obliegenden Verhaltenspflichten ordnungsgemäß nachzukommen. Verstößt das Mitglied wiederholt und trotz Abmahnung gegen nebenvertragliche Pflichten aus der Mitgliedschaft, ist das Studio berechtigt, die Mitgliedschaftsvereinbarung außerordentlich zu kündigen.

4.3 Änderung persönlicher Angaben
Änderungen vertragsrelevanter Daten wie Name, Adresse, Bankverbindung etc. hat das Mitglied dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied Änderungen der Daten nicht unverzüglich mitteilt, sind vom Mitglied zu tragen.

5. MITGLIEDSBEITRÄGE UND ZAHLUNGSVERZUG
5.1 Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags
Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge und die Erstausstellung des Zutrittsmediums sowie die Pauschale für Serviceleistungen (zusammen: Gesamtpreis) entstehen mit dem Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung.
Dieser Gesamtpreis wird mit der ersten Beitragszahlung fällig.

5.2 Kosten bei Rückbuchungen
Wird dem Studio eine Einzugsermächtigung erteilt, sind das Mitglied sowie ein etwaiger abweichender Kontoinhaber verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das benannte Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist eine Abbuchung fälliger Beträge nicht möglich, sind dadurch entstehende Kosten, namentlich dem Studio entstehende Bankrücklastkosten, vom Mitglied zu tragen.

5.3 Zahlungsverzug
Das Studio behält sich im Falle eines Zahlungsverzugs das Recht vor, Mahnkosten und Verzugszinsen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben und von einem vorübergehenden Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Weiterhin hat das Mitglied im Verzugsfall die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten eines Inkassobüros, die Gebühren eines Rechtsanwalts, Gerichtskosten, Auskunftskosten sowie Vollstreckungskosten.
Bei zweimaliger Rückbuchung wird das Angelegenheit an das Inkassobüro übertragen.

5.4 Gesamtfälligkeit
Wurde eine ratierliche Zahlung der Mitgliedsbeiträge vereinbart (Ziffer 5.1.) und gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug, werden der gesamte Beitrag und alle Pauschalen bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Gleiches gilt für den Fall der außerordentlichen Kündigung eines Mitgliedsvertrags durch das Studio aus wichtigem Grund.

5.5 Preisanpassungsrecht
Das Gesundheitszentrum MATRIXfit ist berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. Das Gesundheitszentrum MATRIXfit wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam.
Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend. Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

6. DAUER DER MITGLIEDSCHAFT, VORABNUTZUNG, KÜNDIGUNG , STILLLEGUNG
6.1 Erstlaufzeit
Der Vertrag hat, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird, eine Erstlaufzeit von 15 oder 1 Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vorgesehenen Mitgliedschaftsbeginn.

6.2 Vorabnutzung
Wünscht das Mitglied ein Training vor dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn, gewährt das Studio dem Mitglied gegen Zahlung eines Vorabnutzungsentgeltes bereits ab dem gewünschten Zeitpunkt die vertraglich vereinbarten Leistungen. Die vereinbarte Vertragslaufzeit bleibt von der Vorabnutzung unberührt.

6.3 Vertragsverlängerung
Wird der Mitgliedsvertrag von dem Mitglied oder dem Studio nicht unter Einhaltung einer Frist von 1 Monate zum Ende der Erstlaufzeit (Ziffer 6.1.) ordnungsgemäß gekündigt, verlängert sich das Flex Abo

6.4 Weitere Vertragsverlängerung
Im Falle einer Verlängerung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit (Ziffer 6.1) kann die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ende des Verlängerungszeitraums von beiden Seiten ordentlich gekündigt werden. Unterbleibt eine fristgerechte und ordnungsgemäße Kündigung, verlängert sich der Mitgliedsvertrag jeweils weiterhin um 1 Monat, wobei stets eine Kündigungsfrist von 1 Monat für beide Vertragspartner gilt.

6.5 Außerordentliche Kündigung
Der Mitgliedsvertrag kann von beiden Vertragspartnern aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.

6.6 Form
Kündigungen sind unter Angabe des Namens und der Adresse mit Unterschrift gegenüber dem Studio in Textform zu erklären. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Kündigung ist der Zeitpunkt des Zugangs im Studio. Kündigungen, die einem Mitgliedschaftsverhältnis nicht zugeordnet werden können, gelten nicht als zugegangen.

7. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Eine Haftung für den Verlust oder eine Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios zurückzuführen. Eine Haftung des Studios für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

8. DATENSCHUTZ
8.1 Datenspeicherung
Hinweis nach § 33 BDSG:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Gesundheitszentrum MATRIXfit Daten, die sich aus den Mitgliedschaftsunterlagen ergeben, in erforderlichem Umfang speichert und an Dritte, insbesondere Inkassounternehmen und anderen (Zahlungs-)Dienstleistern, wenn es zur Durchführung der Vereinbarung erforderlich ist oder es zur Wahrung berechtigter Interessen des Gesundheitszentrums MATRIXfit dient, weitergibt. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung willigt das Mitglied in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten, ein. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst.

8.2 Videoüberwachung
Das Studio behält sich vor, in Zukunft eventuell unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
 
8.3 Änderungen
Anschriftänderungen, Namensänderungen und Kontoänderungen sind dem Gesundheitszentrum MATRIXfit umgehend mitzuteilen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen dieser AGB
Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn das Studio auf die Änderungen hinweist, das Mitglied die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs ist das Studio berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsletzten zu kündigen.

9.2 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen 
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.